Ausländerrecht für die Polizei

von Volker Westphal und Edgar Stoppa

 

Informationen zum internationalen, europäischen

und nationalen Ausländerrecht

seit 02.09.2000 im Internet

 

 

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Ausgewählte Gesetzestexte und Abkommen zum

Ausländer- und Asylrecht

 

Für aktuelle Textfassungen empfehlen wir die Homepage

 des Bundesjustizministeriums

>hier<

 

 

 

Stand 11/2007 - Textfassungen ohne Gewähr

 

1. Deutsche Gesetze

 

·        Aufenthaltsgesetz (AufenthG)

 

·        Freizügigkeitsgesetz/EU (FreizügG/EU)

 

·        Aufenthaltsverordnung (AufenthV) (etwas Ladezeit)

 

·        Beschäftigungsverordnung (BeschV)

 

·        Asylverfahrensgesetz (AsylVfG)

 

·        Asylbewerberleistungsgesetz (AsylblG)

 

·        Art. 16a GG

 

 

 

Alte Gesetze (gültig bis 31.12.2004)

 

·        Ausländergesetz -1990 (AuslG-1990)

 

·        Durchführungsverordnung zum AuslG-1990 (DVAuslG-1990)

 

·        Aufenthaltsgesetz -EWG -1990(AufenthG-EWG-1990)

 

 

 

 

2. Recht der Europäischen Union

 

2.1 Freizügigkeitsrecht/Unionsbürger

 

 

·        VO (EWG) Nr. 1612/68 vom 15. Oktober 1968 über die Freizügigkeit der Arbeitnehmer innerhalb der Gemeinschaft

 

·        RL 2004/38/EG vom 29. April 2004 über das Recht der Unionsbürger und ihrer Familienangehörigen, sich im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten frei zu bewegen und aufzuhalten, zur Änderung der VO (EWG) Nr. 1612/68 und zur Aufhebung der RL`n 64/221/EWG, 68/360/EWG, 72/194/EWG, 73/148/EWG, 75/34/EWG, 75/35/EWG, 90/364/EWG, 90/365/EWG und 93/96/EWG

 

 

Bedeutsam noch  für ältere Fälle, die teilweise  noch gerichtanhängig sind

 

·        RL 64/221/EWG vom 25. Februar 1964 zur Koordinierung der Sondervorschriften für die Einreise und den Aufenthalt von Ausländern, soweit sie aus Gründen der öffentlichen Ordnung, Sicherheit oder Gesundheit gerechtfertigt

 

·        RL 68/360/EWG vom 15. Oktober 1968 zur Aufhebung der Reise- und Aufenthaltsbeschränkungen für Arbeitnehmer der Mitgliedstaaten und ihre Familienangehörigen innerhalb der Gemeinschaft

 

·        RL 90/364/EWG vom 28. Juni 1990 über das Aufenthaltsrecht

 

·        RL 90/365/EWG vom 28. Juni 1990 über das Aufenthaltsrecht der aus dem Erwerbsleben ausgeschiedenen Arbeitnehmer und selbständig Erwerbstätigen

 

·        RL 93/96/EWG vom 29. Oktober 1993 über das Aufenthaltsrecht der Studenten

 

 

2.2 Einreise und  Aufenthalt  von Drittstaatsangehörigen

 

·        VO 562/2006/EG Schengener Grenzkodex (SchGKX)

 

·        Schengener Durchführungsübereinkommen (SDÜ)

           wir empfehlen für eine aktuelle Fassung

           http://www.aufenthaltstitel.de/schengeneruebereinkommen.html

 

·        Schengen-Protokoll zum Amsterdamer Vertrag

 

·        RL 2001/51/EG vom 28. Juni 2001 zur Ergänzung der Regelungen nach Artikel 26 des Übereinkommens zur Durchführung des Übereinkommens von Schengen vom 14. Juni 1985

 

·        VO 539/2001/EG (EU Visum-VO)  vom 15. März 2001 zur Aufstellung der Liste der Drittländer, deren Staatsangehörige beim Überschreiten der Außengrenzen im Besitz eines Visums sein müssen, sowie der Liste der Drittländer, deren Staatsangehörige von dieser Visumpflicht befreit sind  

 

·        RL 2001/40/EG vom 28. Mai 2001 über die gegenseitige Anerkennung von Entscheidungen über die Rückführung von Drittstaatsangehörigen

 

·        VO 415/2003/EG vom 27. Februar 2003 über die Erteilung von Visa an der Grenze, einschließlich der Erteilung derartiger Visa an Seeleute auf der Durchreise

 

·        RL 2003/86/EG vom 22. September 2003 betreffend das Recht auf Familienzusammenführung

 

·        RL 2003/109/EG DES RATES vom 25. November 2003 betreffend die Rechtsstellung der langfristig aufenthaltsberechtigten Drittstaatsangehörigen

 

 

 

2.3 Asyl- und Flüchtlingsrecht der EU

 

·        RL 2005/85/EG   v. 01. 12. 2005 über Mindestnormen für Verfahren in den Mitgliedstaaten zur Zuerkennung und Aberkennung der Flüchtlingseigenschaft (Asylverfahrensrichtlinie)

 

·        RL 2004/83/EG  v. 29. 04. 2004 über Mindestnormen für die Anerkennung und den Status von Drittstaatsangehörigen oder Staatenlosen als Flüchtlinge oder als Personen, die anderweitig internationalen Schutz benötigen, und über den Inhalt des zu gewährenden Schutzes (auch Qualifikationsrichtlinie oder Statusrichtlinie genannt)

 

·        RL 2001/55/EG vom 20. Juli 2001 über Mindestnormen für die Gewährung vorübergehenden Schutzes im Falle eines Massenzustroms von Vertriebenen und Maßnahmen zur Förderung einer ausgewogenen Verteilung der Belastungen, die mit der Aufnahme dieser Personen und den Folgen dieser Aufnahme verbunden sind, auf die Mitgliedstaaten

 

·        VO 343/2003/EG vom 18. Februar 2003 zur Festlegung der Kriterien und Verfahren zur Bestimmung des Mitgliedstaats, der für die Prüfung eines von einem Drittstaatsangehörigen in einem Mitgliedstaat gestellten Asylantrags zuständig ist (Dublin II)

 

·        RL 2003/9/EG  vom 27. Januar 2003 zur Festlegung von Mindestnormen für die Aufnahme von Asylbewerbern in den Mitgliedstaaten

 

·        VO 2725/2000/EG   vom 11. Dezember 2000 über die Einrichtung von „Eurodac“ für den Vergleich von Fingerabdrücken zum Zwecke der effektiven Anwendung des Dubliner Übereinkommens

 

·        VO 407/2002/EG vom 28. Februar 2002 zur Festlegung von Durchführungsbestimmungen zur VO 2725/2000/EG über die Einrichtung von „Eurodac“ für den Vergleich von Fingerabdrücken zum Zwecke der effektiven Anwendung des Dubliner Übereinkommens

 

 

2.4 Völkerrechtliche Verträge der EU

 

·        Assoziationsratsbeschluss 1/80 (EWG/Türkei)

 

·        Anwendungshinweise des BMI zum ARB 1-80

 

·        Zusatzprotokoll zum Abkommen vom 12. September 1963 zur Gründung einer Assoziation zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Türkei für die Übergangsphase der Assoziation Vom 23. November 1970 (BGBl. 1972 II S. 385)

 

·        ABKOMMEN zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Schweizerischen Eidgenossenschaft andererseits über die Freizügigkeit

 

 

 

3. Völkerrechtliche Verträge

 

·        Genfer Flüchtlingskonvention (GFK)

 

·        Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK)

 

 

 

Sichtvermerksabkommen

(zu § 16 AufenthV)

 

·        Australien  GMBl. 1953 S. 575

 

·        Chile  GMBl. 1955 S. 22

 

·        Honduras  GMBl. 1963 S. 363

 

·        Japan  BAnz. 1998 S. 12778

 

·        Kanada  GMBl. 1953 S. 575

 

·        Korea (Republik Korea) BGBl. 1974 II S. 682; BGBl. 1998 II S. 1390

 

·        Kroatien  BGBl. 1998 II S. 1388

 

·        Monaco  GMBl. 1959 S. 287

 

·        Neuseeland  BGBl. 1972 II S. 1550

 

·        Panama BAnz. 1967 S. 1

 

·        San Marino  BGBl. 1969 II S. 203

 

·        Verbalnote Brasilien BGBl II 2008 S. 1179

 

·        El Salvador BAnz 1998, 12778

 

Anmerkung: Auch die erst 1998 veröffentlichten Abkommen (El Salvador, Japan, Kroatien, Ghana) wurden vor dem 01.09.1993 (in Kraft treten des SDÜ) geschlossen (siehe dazu § 16 AufenthV).

 

 

 

Das Sichtvermerksabkommen mit den Vereinigte Staaten von Amerika  (GMBl. 1953 S. 575) wurde bereits 1995 gekündigt siehe dazu Report Nr. 23 S. 2

 

 

Sichtvermerksabkommen mit der Türkei

GMBl. 1953, 576 (gekündigt zum 05.10.1980,

aber noch bedeutsam im Rahmen der Stand-Still Klausel für die Rechtslage von Türken zum 01.01.1973).

 

 

Sichtvermerksabkommen Europäische Gemeinschaft mit Mauritius

 

als Beispiel für die gleichlautenden Abkommen mit Antigua und Barbuda, den Bahamas, Barbados, St. Kitts und Nevis sowie den Seychellen - in Kraft seit dem 28.05.2009